VIP-Sucher
Ihre Vorteile als VIP-Kunde:
- Exklusiv alle Immobilienangebote vor ihrer Veröffentlichung in den Werbemedien ca. 14 Tage vorher zugänglich gemacht.
- Exklusiven Zugang zu weiteren, aus Diskretionsgründen unveröffentlichten Immobilienangeboten.
- Auf speziellen Wunsch, eine telefonische Information unseres Spezialisten über neue, Ihrem Suchprofil entsprechenden Immobilienangeboten.
Wer kann VIP-Kunde werden?
Diese Mitgliedschaft ist ausschließlich für potentielle Immobilienkäufer eingerichtet, die ernsthaft und kurzfristig eine Immobilie zu marktgerechten Preisen kaufen wollen und auch über die entsprechenden finanziellen Mittel verfügen.
- Privatkäufer auf der Suche nach Einfamilienhäuser und Eigentumswohnungen
- Anleger und Investoren auf der Suche nach vermieteten Immobilien
Die Mitgliedschaft erhalten Sie, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:
- Sie waren bei einer Erstberatung in unserem Haus zur Kunden Authentifizierung. Wir erstellen zusammen Ihr ausführliches Suchprofil und führen einen Bonitätscheck durch.
- Es wird Ihrerseits ein Finanzierungsnachweis erbracht (Bonitätscheck) bzw. bei Anlagekunden eine vorhandene Kreditlinie nachgewiesen.
- Sie haben eine Zustimmungserklärung zu den Mitgliedsbedingungen abgegeben.
- Dann rufen Sie uns an und vereinbaren Sie einen persönlichen Beratungstermin. Alternativ können Sie auch unser Email- Formular nutzen. Sie werden dann in den nächsten 1-2 Werktagen von unserem Mitarbeiter zurückgerufen.
- Der Abschluss eines gesonderten Maklervertrages über mitgeteilte Objekte ist nicht erforderlich, die Provisionsvereinbarung wird vielmehr bereits heute in dieser Rahmenvereinbarung abgeschlossen.
- Sollte das konkrete Angebot im Exposé eine niedrigere oder höhere Provision ausweisen als 7,14 % des Kaufpreises, ist dieses konkrete Angebot entscheidend.
- Die Provisionspflicht gilt ausdrücklich nur, wenn das Objekt erworben wird.
- Für die Tätigkeit des Maklers gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die vom Kunden als verbindlich anerkannt werden.
- Der Kunde bestätigt, die anliegende Widerrufsbelehrung erhalten zu haben
- Der Abschluss eines gesonderten Maklervertrages über mitgeteilte Objekte ist nicht erforderlich, die Provisionsvereinbarung wird vielmehr bereits heute in dieser Rahmenvereinbarung abgeschlossen.
- Die Provisionspflicht gilt ausdrücklich nur, wenn das Objekt erworben wird.
- Für die Tätigkeit des Maklers gelten die aus der Anlage ersichtlichen Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die vom Kunden als verbindlich anerkannt werden.
- Der Kunde bestätigt, die anliegende Widerrufsbelehrung erhalten zu haben