VIP-Sucher
Ihre Vorteile als VIP-Kunde:
- Exklusiv alle Immobilienangebote vor ihrer Veröffentlichung in den Werbemedien ca. 14 Tage vorher zugänglich gemacht.
- Exklusiven Zugang zu weiteren, aus Diskretionsgründen unveröffentlichten Immobilienangeboten.
- Auf speziellen Wunsch, eine telefonische Information unseres Spezialisten über neue, Ihrem Suchprofil entsprechenden Immobilienangeboten.
Wer kann VIP-Kunde werden?
Diese Mitgliedschaft ist ausschließlich für potentielle Immobilienkäufer eingerichtet, die ernsthaft und kurzfristig eine Immobilie zu marktgerechten Preisen kaufen wollen und auch über die entsprechenden finanziellen Mittel verfügen.
- Privatkäufer auf der Suche nach Einfamilienhäuser und Eigentumswohnungen
- Anleger und Investoren auf der Suche nach vermieteten Immobilien
Die Mitgliedschaft erhalten Sie, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:
- Sie waren bei einer Erstberatung in unserem Haus zur Kunden Authentifizierung. Wir erstellen zusammen Ihr ausführliches Suchprofil und führen einen Bonitätscheck durch.
- Es wird Ihrerseits ein Finanzierungsnachweis erbracht (Bonitätscheck) bzw. bei Anlagekunden eine vorhandene Kreditlinie nachgewiesen.
- Sie haben eine Zustimmungserklärung zu den Mitgliedsbedingungen abgegeben.
- Dann rufen Sie uns an und vereinbaren Sie einen persönlichen Beratungstermin. Alternativ können Sie auch unser Email- Formular nutzen. Sie werden dann in den nächsten 1-2 Werktagen von unserem Mitarbeiter zurückgerufen.
- Der Abschluss eines gesonderten Maklervertrages über mitgeteilte Objekte ist nicht erforderlich, die Provisionsvereinbarung wird vielmehr bereits heute in dieser Rahmenvereinbarung abgeschlossen.
- Sollte das konkrete Angebot im Exposé eine niedrigere oder höhere Provision ausweisen als 7,14 % des Kaufpreises, ist dieses konkrete Angebot entscheidend.
- Die Provisionspflicht gilt ausdrücklich nur, wenn das Objekt erworben wird.
- Für die Tätigkeit des Maklers gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die vom Kunden als verbindlich anerkannt werden.
- Der Kunde bestätigt, die anliegende Widerrufsbelehrung erhalten zu haben
- Der Abschluss eines gesonderten Maklervertrages über mitgeteilte Objekte ist nicht erforderlich, die Provisionsvereinbarung wird vielmehr bereits heute in dieser Rahmenvereinbarung abgeschlossen.
- Die Provisionspflicht gilt ausdrücklich nur, wenn das Objekt erworben wird.
- Für die Tätigkeit des Maklers gelten die aus der Anlage ersichtlichen Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die vom Kunden als verbindlich anerkannt werden.
- Der Kunde bestätigt, die anliegende Widerrufsbelehrung erhalten zu haben
Auf den Wert der eigenen Immobilie zugreifen und trotzdem weiter im eigenen Heim wohnen und noch reisen.
Beides ist möglich........ Angebot kostenfrei.......los gehts.
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Sachwerte schlagen Geltwerte
Viele Menschen investieren immer noch in Geldwerte. Aber Immobilien haben besonders als längerfristige Geldanlage Vorteile.
- Immobilien steigen im Wert an
- Immobilien haben eine Verzinsung
- Immobilien werden steuerlich besser behandelt
- Immobilien sind Altersvorsorge
Gern hätte ich Sie bereits zu einer Besichtigung eingeladen.
Ich darf Sie im Vorfeld bitten das Formular Exposébestätigung, Widerrufsbelehrung zu lesen und unterschrieben zurück zu senden.