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Büro:
Am Feldgraben 11, 14552 Michendorf

Öffnungszeiten:
Mo. Do. und Sa. 09:00 - 17:00 Uhr


Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

§ 1

Weitergabeverbot Sämtliche Informationen einschließlich der Objektnachweise des Maklers sind ausschließlich für den Kunden bestimmt. Diesem ist es ausdrücklich untersagt, die Objektnachweise und Objektinformationen ohne ausdrückliche Zustimmung des Maklers, die zuvor schriftlich erteilt werden muss, an Dritte weiter zu geben. Verstößt der Kunde gegen diese Verpflichtung und schließt der Dritte oder andere Personen, an die der Dritte seinerseits die Informationen weitergegeben hat, den Hauptvertrag ab, so ist der Kunde verpflichtet, dem Makler die mit ihm vereinbarte Provision zuzüglich Mehrwertsteuer zu entrichten.

§ 2

Doppeltätigkeit Der Makler darf sowohl für den Verkäufer als auch für den Käufer tätig werden.

§ 3

Eigentümerangaben Der Makler weist darauf hin, dass die von ihm weitergegebenen Objektinformationen vom Verkäufer bzw. von einem vom Verkäufer beauftragten Dritten stammen und von ihm, dem Makler, auf ihre Richtigkeit nicht überprüft worden sind. Es ist Sache des Kunden, diese Angaben auf ihre Richtigkeit hin zu überprüfen. Der Makler, der diese Informationen nur weitergibt, übernimmt für die Richtigkeit keinerlei Haftung.

§ 4

Haftungsbegrenzung Die Haftung des Maklers wird auf grob fahrlässiges oder vorsätzliches Verhalten begrenzt, soweit der Kunde durch das Verhalten des Maklers keinen Körperschaden erleidet oder sein Leben verliert.


§ 5

Verjährung Die Verjährungsfrist für alle Schadenersatzansprüche des Kunden gegen den Makler beträgt 3 Jahre. Sie beginnt mit dem Zeitpunkt, in dem die die Schadenersatzverpflichtung auslösende Handlung begangen worden ist. Sollten die gesetzlichen Verjährungsregelungen im Einzelfall für den Makler zu einer kürzeren Verjährung führen, gelten diese.

§ 6

Gerichtsstand Sind Makler und Kunde Vollkaufleute im Sinne des Handelsgesetzbuchs, so ist als Erfüllungsort für alle aus dem Vertragsverhältnis herrührenden Verpflichtungen und Ansprüche und als Gerichtsstand der Firmensitz des Maklers vereinbart.

§ 7

Salvatorische Klausel Sollte eine oder mehrere der vorstehenden Bestimmungen ungültig sein, so soll die Wirksamkeit der übrigen Bestimmung hiervon nicht berührt werden. Dies gilt auch, wenn innerhalb einer Regelung ein Teil unwirksam ist, ein anderer Teil aber wirksam. Die jeweils unwirksame Bestimmung soll zwischen den Parteien durch eine Regelung ersetzt werden, die den wirtschaftlichen Interessen der Vertragsparteien am nächsten kommt und im übrigen den vertraglichen Vereinbarungen nicht zuwider läuft.

Section 1

Prohibition of disclosure All information, including the brokerage of the property by the Agent is determined exclusively for the customer. The Customer is expressly prohibited from passing on the indications of or information about properties to third parties without the expressed approval of the Agent which shall be given in advance in writing. If the Customer violates this obligation and if the third party or other persons to whom the third party for his part has passed on information conclude the main agreement, the Customer is obliged to pay the Agent the commission agreed with him plus VAT.

Section 2

Double activities The Agent may be active both for the seller and also for the purchaser.

Section 3

Owner information The Agent draws attention to the fact that the information about the property passed on by him originates from the Seller or a third party engaged by the Seller and has not been checked by the Agent for correctness. It is a matter for the Customer to check this information for correctness. The Agent, who only passes on this information, shall not assume any liability for its correctness.

Section 4

Limitation of liability The Agent’s liability is limited to gross negligent or intentional behaviour inasmuch as the customer does not suffer any physical injury or loses his life through the behaviour of the Agent.

Section 5

Limitation The limitation period for all claims for damages of the Customer against the Agent shall amount to 3 years. It shall commence at the point of time at which the action triggering the obligation for damages has taken place. If the statutory limitation regulations mean shorter limitation for the Agent in individual cases, these shall apply.

Section 6

Place of jurisdiction If the Agent and the Customer are full business persons in the terms of the German Commercial Code, the company head office of the Agent is agreed as the place of performance for all obligations and claims originating from the contractual relationship as well as the place of jurisdiction.

Section 7

Escape Clause If one or more of the above provisions should be inapplicable, the effectiveness of the remaining provisions shall not be affected. This shall also apply if, within a regulations a part is ineffective, another part, however, effective. The ineffective provision shall be replaced between the parties by a regulation which most closely approaches the economic interests of the contractual parties and otherwise does not contradict the contractual agreements.

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